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Grundsätze für Entwicklungs- und Schutz-
maßnahmen von Amphibienpopulationen des Offenlandes in der Hannoverschen Moorgeest
© Text und Abbildung: Uwe Manzke
Im folgenden stellen wir die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Amphibien des Offenlandes in Grünlandbiotopen der Region Hannover dar. Im Grunde profitieren auch alle anderen Amphibienarten von der Umsetzung dieser Maßnahmen. Abweichend hiervon benötigen insbesondere die Gelbbauchunke, die Geburtshelferkröte, die Kreuzkröte und der Feuersalamander spezielle Artenhilfsprogramme. Diese werden in den jeweiligen Artbeschreibungen angeführt.
Aufgrund der beschriebenen Situation müssen in allen aktuellen Laubfroschgebieten habitatverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden. In erster Linie sind die erhalten gebliebenen Kleingewässer zu sanieren und zu pflegen sowie neue Gewässer anzulegen. Die neuen Gewässer sollten mindestens 500 m² groß sein, einen Uferrandstreifen von ca. 10 m besitzen sowie flach (max. 1,0 - 1,2 m) und besonnt sein. Diese Strukturen ermöglichen den Aufbau größerer Laichgesellschaften und können für den Erhalt und die eigenständige Wiederbesiedlung verwaister Bereiche sorgen.
Unser langfristiges Ziel ist die Wiederherstellung eines funktionierenden Kleingewässer - Verbundsystems. Das bedeutet, daß die Abstände der Gewässer zueinander nicht größer als 400 - 1.000 m sein sollten. Die Anlage kleinerer Gewässer, auch als sogenannte Trittsteine, ist in weiteren Schritten geplant. Möglich wäre die Anlage von Pferdetränken, in Anlehnung an die ehemals weitverbreiteten Viehtränken, da die private Pferdehaltung (Pensionspferde) in der Region Hannover eine immer stärkere Bedeutung erfährt und in ein Kleingewässer-Management-Programm einbezogen werden sollte.
Wichtige Anforderungen und Schutzmaßnahmen
für den Erhalt von Amphibien-Populationen in Grünlandbiotopen:
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konsequenter Schutz aller Kleingewässer
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kein Fischbesatz
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keine Gehölze am Ufer (am Nordufer tolerierbar)
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ca. 10 m breiter Uferrandstreifen mit Grünlandnutzung,
kein Einsatz von Düngern und Bioziden
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regulierte (partielle) Beweidung der Uferbereiche im
Spätsommer-Herbst, als kostengünstige
Pflegemaßnahme
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extensive landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden
Flächen
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Erhalt und Wiederherstellung der Landlebensräume und
Verbundstrukturen, Erhöhung der Strukturvielfalt
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Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern (max. Abstand
der Gewässer zueinander 1.000 m, besser 400-600 m)
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Pflege von Kleingewässern (z.B. Rückschnitt von
Gehölzen, Rohrkolben entfernen)
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Rückbau von Entwässerungsanlagen / Drainagen.
Einige Grundsätze, die bei einer Neuanlage oder auch Erstinstandsetzung
von Kleingewässern beachtet werden sollten:
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"Einpassen" in Landschaft
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nicht tiefer als 100-120 cm (gelegentliches sommerliches
Trockenfallen, winterliches Durchfrieren, verhindert Etablierung von Fischbeständen)
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Aushub aus der Fläche entfernen (nicht immer möglich, daher Ausnahmen einplanen)
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keine steiluferige und/oder rechtwinklige Gestaltung
(Badewanne)
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keine Anlage von Inseln, diese sind untypisch, beschleunigen
Verlandungsprozesse und können durch die Entwicklung von
Bäumen mit dichter Laubkrone zu einer unerwünschten
Beschattung führen
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bei Instandsetzung ist das ursprüngliche
Gewässerprofil zu erhalten; mit Ausnahme naturferner
Gewässerprofile, hier ist eine Neuanlage vorzuziehen
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flachauslaufende, besonnte Uferzonen, besonders im Norden und
Westen
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keine Anpflanzungen im und am Gewässer, es ist die
eigenständige Etablierung der ortstypischen Vegetation zu
fördern (oft noch Samendepots im Boden)
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Gehölze im Uferbereich sind zu entfernen (Beschattung
!)
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eine alleinige Entkrautung ist nicht sinnvoll, hier ist eine
Grundräumung vorzunehmen
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aufkommende Rohrkolben- und Schilfbestände sind
möglichst früh vollständig zu entfernen, da diese
unmittelbar zu einer schnellen Verlandung und Beschattung
führen.
Neuanlage und Pflege von Kleingewässern
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